Zusammenschluss mit ATOS

Leistungsspektrum

Die kardiologische Praxis am Stuttgarter Platz 1 ist seit vielen Jahren an diesem Standort etabliert und wurde von Dr. Stephan Beckmann und Dr. Hans-Christoph Ehlers gegründet. Zum 1. Januar 2024 hat sie sich dem Netzwerk der ATOS Gemeinschaft angeschlossen und ist nun Teil eines MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum).

ATOS ist ein seit über 30 Jahren bestehender Zusammenschluss aus Kliniken und Praxen, der bisher vor allem auf dem Gebiet der Orthopädie in ganz Deutschland medizinische Versorgung auf hohem Niveau anbietet.
In Berlin können nun auch internistische und kardiologische Leistungen angeboten werden mit dem ATOS MVZ Kantpraxis am Kurfürstendamm 42 und dem ATOS MVZ Kant-Kardio.

ATOS MVZ KANT KARDIO 
Stuttgarter Platz 1
10627 Berlin

Telefon(030) 26 39 50 60
E-Mailpraxis[at]kant-kardio.de

Online Rezept anfordern

Über dieses Formular können Sie Ihre Folgerezepte bequem online anfordern.

Ab 1.1.24 gibt er hier aber eine wichtige Änderung für PatientInnen mit gesetzlicher Krankenversicherung:

Bundesweit wird verbindlich auf das e-Rezept umgestellt.

Was bedeutet das für Sie?

  • Füllen Sie das Formular wie gewohnt aus. (Nur Medikamente, keine Hilfsmittel)
  • Wir stellen das Kassen-Rezept digital aus, Sie bekommen kein Papierrezept.
  • Sie legen Ihre Versichertenkarte in die Apotheke vor, wo Ihnen das Medikament ausgehändigt wird.
  • Damit wir ausreichend Zeit haben, Ihren online Rezeptwunsch zu bearbeiten, gehen Sie bitte erst nach 2 Tagen in die Apotheke.
  • Voraussetzung ist, dass wir für das Quartal Ihre Versichertenkarte bereits eingelesen haben.

Patienten mit privater Krankenversicherung:

  • Sie erhalten das Rezept weiterhin in Papierform.
  • Eine Umstellung auf ein e-Rezept gibt es (noch) nicht.
  • Geben Sie an, ob Sie Abholung oder Versand wünschen.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Medikamente*
Die Rezeptabholung oder der Postversand ist nur für Privatpatienten möglich.
Möchten Sie das Rezept abholen oder geschickt bekommen? (NUR für Private Krankenversicherung)
Die Rezeptabholung oder der Postversand ist nur für Privatpatienten möglich.
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